UVV-Prüfung

FEM 4.004 / UVV Prüfung für Gabelstapler

Das Staplerzentrum Westerwald führt für Sie die jährlich wiederkehrenden FEM 4.004-Prüfungen (ehemals UVV Prüfungen) für Ihre Gabelstapler und Gebrauchtstapler schnell und zuverlässig durch.

Staplerzentrum Westerwald UVV-PrüfungGrundsätze für die FEM 4.004-Prüfung von Gebrauchtstapler, Gabelstapler und Lagertechnik:
Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D 27) sind Flurförderzeuge und  ihre Anbaugeräte, sowie die für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.

Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Hierfür erhalten Sie von uns ein detailliertes Prüfprotokoll.

Sollten eventuelle Sicherheitsmängel festgestellt werden, bieten Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeiter die bestmögliche Lösung zur Beseitigung und Wiederherstellung der Betriebssicherheit.

A. Fahrwerk und Antrieb
Geprüft werden, wenn vorhanden sind:
  1. Lenkung: Lenkgetriebe (toter Gang), Achsschenkelbolzen, Radlager, Lenkhebel (fester Sitz), Achsenaufhängung, Lenkgestänge und Gelenke.
  2. Bremsen (Fahrbremse und Feststellbremse): Bremsbeläge, Bremsleitungen und -Anschlüsse, Arretierung der Feststellbremse, Bremspedalspiel, Wirksamkeit der Bremsen, Bremsseil oder -gestänge.
  3. Räder: Radbolzen, Bereifung und Luftdruck, Fußabweiser (Mitgänger-Flurförderzeuge).
  4. Fahrgestell: Rahmen und Traversen (Schweißnähte), Befestigung des Gegengewichtes und des Hubgerüstes am Fahrgestell, Tragfedern und Federlagerungen, Anhängerkupplung.
  5. Schalter, Warneinrichtung: Schaltschloss oder Zünd- bzw. Anlassschloss, Fahrschalter und Betätigungseinrichtungen, Deichselkopfschalter bei Mitgänger-Flurförderzeugen, Hupe.
  6. Antrieb: Bei elektrischem Antrieb: Sicherungen und Leitungen (z.B. keine geflickten Sicherungen, keine überbrückten Sicherungselemente, Isolationsschäden, Befestigungen), Befestigungselemente der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung.
    Beim Antrieb von Verbrennungsmotoren: Auspufftopf (Zustand und Geräuschdämpfung), Einspritzpumpe (Rauchfreiheit), Abgasreinigung (Katalysator und Filter).
  7. Anhänger: Soweit Anhänger verwendet werden, sind auch bei diesen Fahrwerk und Kupplungsgestänge zu prüfen.
B. Hubwerk
Zu prüfen sind:
  1. Hydraulikanlage: Arbeitszylinder und Steuerventile auf einwandfreies Arbeiten und Dichtigkeit bei Nennlast, sowie Zurückspringen der Betätigungshebel in die Nulllage.
    Das mit der Nennlast hochgefahrene Lastaufnahmemittel darf sich bei normaler Betriebstemperatur der Hydraulikflüssigkeit in 10 Minuten um nicht mehr als 100 mm unbeabsichtigt senken.
  2. Hubgerüst: Rollen, Gleitschienen, Sicherheitsanschläge und Endschalter, gleichmäßige Einstellung der Neigungszylinder und deren Befestigung, Lager des Hubgerüstes.
    Bei Windenantrieb: Flaschen- sowie Seilrollen und Seiltrommel.
  3. Huborgane: Verbindungselemente, Klemmen, Schlösser
  4. Lastaufnahmemittel:
    a) Gabeln: die durch Abnutzung bedingte Schwächung der Gabelzinkendicke darf nicht größer sein als vom Hersteller zugelassen.
    b) Sonstige Lastaufnahmemittel, Anbaugeräte Zustand der Plattform von Hochhubwagen, Befestigungselemente und Zustand der Anbaugeräte.
C. Fahrerschutz
Fahrerstandschutz bei Standflurförderzeugen. Schutzdach für den Fahrer, Lastschutzgitter sofern vorhanden (Befestigung, Zustand).

D. Sonstiges
Fabrikschild, Traglastdiagramm, Anhängevorrichtung, Beschilderung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage, sofern vorhanden.
Werden Anbaugeräte abwechselnd für verschiedene Hochhubwagen und Gabelstapler verwendet, sind besondere Prüfblätter zu verwenden.

Prüfplakette
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Prüfplaketten, die das Datum der nächsten fälligen Prüfung angeben, am Flurfördergerät erst angebracht werden, wenn die bei der letzten Prüfung festgestellten Sicherheitsmängel behoben sind.